Als öffentliche Stelle ist die Gemeinde Rittersdorf bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind das Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) und die Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit
Eine vollständige Prüfung nach EN 301 549 und WCAG ist noch nicht abgeschlossen. Deshalb bestätigt die Gemeinde derzeit keine vollständige Vereinbarkeit mit allen Anforderungen.
Prüfung und noch offene Bereiche
Die interne Vorprüfung des Website-Entwurfs vom 10. Oktober 2026 umfasste Quelltext, Seitenstruktur und interne Links. Ein unabhängiger BITV-Test sowie eine vollständige Prüfung mit Screenreadern, Tastatur und starker Vergrößerung wurden nicht durchgeführt.
Die folgenden Bereiche sind noch nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft:
- Bedienbarkeit und Screenreader-Ausgabe des nach einem Klick eingebetteten Google Kalenders.
- Tags, Lesereihenfolge und sonstige Barrierefreiheit der verlinkten Vereinssatzung im PDF-Format.
- Die Website als Ganzes bei Nutzung assistiver Technologien und starker Vergrößerung.
Die Gemeinde wird die offenen Prüfpunkte bei der weiteren Überarbeitung berücksichtigen. Wenn Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einem anderen Format benötigen, schreiben Sie bitte an webmaster@rittersdorf.de.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie nach einer Rückmeldung der Gemeinde keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Landesdurchsetzungsstelle für barrierefreies Internet wenden. Informationen zum Verfahren und zur Antragstellung stehen auf der Website des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen.
Erstellt und zuletzt aktualisiert: 10. Oktober 2026.